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   BGH, 28.11.1962 - 2 StR 506/62   

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https://dejure.org/1962,6642
BGH, 28.11.1962 - 2 StR 506/62 (https://dejure.org/1962,6642)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1962 - 2 StR 506/62 (https://dejure.org/1962,6642)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1962 - 2 StR 506/62 (https://dejure.org/1962,6642)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 28.11.1962 - 2 StR 506/62
    Bei der rechtlichen Würdigung dieses Geschehens geht das Schwurgericht unter Berufung auf die Entscheidungen des Großen Senats für Strafsachen in BGHSt 9, 385 und 11, 139 allerdings zutreffend davon aus, daß heimtückisch tötet, wer die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers bewußt ausnutzt.

    Er muß also, wie es in OGHSt 1, 87, 90 heißt, irgendwie List, Falschheit oder Berechnung auf wenden, um an das Opfer heranzukommen, oder er muß es, wie der Große Senat für Strafsachen in BGHSt 11, 139, 143 [BGH 02.12.1957 - GSSt - 3/57] ausführt, überraschen und es dadurch hindern, sich zu verteidigen, zu fliehen, Hilfe herbeizurufen, den Angreifer umzustimmen, in sonstiger Weise dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder die Durchführung wenigstens durch solche Bemühungen zu erschweren.

  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 28.11.1962 - 2 StR 506/62
    Bei der rechtlichen Würdigung dieses Geschehens geht das Schwurgericht unter Berufung auf die Entscheidungen des Großen Senats für Strafsachen in BGHSt 9, 385 und 11, 139 allerdings zutreffend davon aus, daß heimtückisch tötet, wer die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers bewußt ausnutzt.
  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 28.11.1962 - 2 StR 506/62
    Insofern ist die Sachlage anders als in den Falle, der Gegenstand des Urteils des Bundesgerichtshofs von 22. Mai 1951 - 1 StR 191/51 - (LM StGB § 211 Nr. 5) war, auf das in der vom Schwurgericht angeführten Entscheidung BGHSt 8, 212, 218 [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55] verwiesen wird.
  • BGH, 22.05.1951 - 1 StR 191/51
    Auszug aus BGH, 28.11.1962 - 2 StR 506/62
    Insofern ist die Sachlage anders als in den Falle, der Gegenstand des Urteils des Bundesgerichtshofs von 22. Mai 1951 - 1 StR 191/51 - (LM StGB § 211 Nr. 5) war, auf das in der vom Schwurgericht angeführten Entscheidung BGHSt 8, 212, 218 [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55] verwiesen wird.
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Demgemäß ist eine Herabsetzung dieser Bereitschaft und Fähigkeit, welche andere Ursachen hat, bei Ausschluß der Arglosigkeit für den Heimtückebegriff rechtlich bedeutungslos (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1962, - 2 StR 506/62), ebenso wie umgekehrt die Tatsache, daß das Opfer bewaffnet ist, bei Arglosigkeit die Annahme seiner Wehrlosigkeit nicht hindert (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79).

    Sie würde die Ergebnisse der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Frage stellen, welche die Ausnutzung allein der Wehrlosigkeit des Opfers für eine heimtückische Tötung gerade nicht ausreichen läßt (BGHSt 4, 11, 12 f.; 8, 216, 218; 19, 321, 322; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1962 - 2 StR 506/62).

  • BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65

    Begriff der Heimtücke - Begriff der Arglosigkeit - Bedeutsamkeit von dem

    Das "Tückische" eines solchen Verhaltens liegt darin, daß der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und es dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 11, 139, 143 [BGH 02.12.1957 - GSSt - 3/57]; Urt. v. 4. Dezember 1962 - 2 StR 506/62).
  • BGH, 17.01.1968 - 2 StR 523/67

    Verurteilung wegen Totschlags - Nachweis einer heimtückischen Tötung - Vorliegen

    Der Senat hat ein solches Vorgehen bereits in der nicht veröffentlichten Entscheidung, vom 4. Dezember 1962 - 2 StR 506/62 - als charakteristisch für die heimtückische Tötung angesehen.
  • BGH, 21.06.1967 - 4 StR 199/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Der hier vertretenen Ansicht, daß grundsätzlich auch die Tötung eines Schlafenden oder aus einem sonstigen Grund Bewußtlosen heimtückisch sein kann, steht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 1962 (2 StR 506/62) nicht entgegen.
  • BGH, 14.04.1967 - 4 StR 20/67

    Abgrenzung von Totschlag zu Mord - Mordmerkmal der Heimtücke - Sachrüge im

    Daß er List, Falschheit oder Berechnung aufwendet, um an sein Opfer heranzukommen, also dessen Arg- und Wehrlosigkeit selbst herbeiführt, ist nicht notwendig (vgl. BGH Urt. v. 22. Mai 1951 - 1 StR 191/51 - in LM Nr. 5 zu § 211 StGB; BGH Urt. v. 4. Dezember 1962 - 2 StR 506/62 -).
  • BGH, 14.05.1965 - 4 StR 199/65

    Vorliegen des Mordmerkmals der grausamen Tötung - Erfüllung des Mordmerkmals der

    Zur Heimtücke im Sinne des § 211 StGB gehört jedoch beides (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1962, 2 StR 506/62; BGHSt 19, 321).
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